Ihre Bankentgelte wurden ohne Ihre Einwilligung erhöht?
Fordern Sie die Gebühren jetzt von Ihrer Bank zurück! Wir helfen Ihnen dabei.

Ihre Bankentgelte (Depot- oder Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren und Entgelte) wurden durch die Bank ohne Ihre Zustimmung erhöht, indem Ihnen nur eine Änderung der AGB mitgeteilt wurde? Das war rechtswidrig, sagt der Bundesgerichtshof (kurz: BGH).

Sind Sie sich nicht sicher, ob und in welchem Maße Ihre Kontoführungsgebühren erhöht wurden? Auch dann sind wir der richtige Partner für Sie. Wir fordern bei Ihrer Bank eine Entgeltaufstellung an und überprüfen Ihren Anspruch auf eine Erstattung. Dabei gehen Sie kein Kostenrisiko ein.

Sie wollen die zu viel gezahlten Beträge nun zurückfordern, ohne Ihrem Geld selbst hinterher laufen zu müssen? Oder wollen von uns überprüfen lassen, ob Sie zu viel bezahlt haben? So geht es momentan vielen! Es kann sehr mühsam und Nerven aufreibend sein, die Erstattungen bei den Banken durchzusetzen oder den genauen Erstattungsanspruch zu berechnen.

Doch ärgern Sie sich nicht! Wir helfen Ihnen, Ihre Erstattung einzufordern.

Überlassen Sie uns, einem registrierten Inkassodienstleister mit Expertise die Arbeit. Zögern Sie nicht und senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage.

Der Ablauf

Unbürokratisch und erfolgsorientiert arbeiten wir an der Erstattung Ihrer Gebühren und sonstigen Entgelte. Nur wenige Schritte und Sie wissen Ihre Rückforderung in zuverlässigen Händen: Sie teilen mit, was Sie wissen, wir prüfen und im positiven Fall beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. So einfach und schnell ist das für Sie:

1. Unverbindliche Prüfung

Unbürokratisch und erfolgsorientiert arbeiten wir an der Rückerstattung Ihrer Gebühren und sonstigen Entgelte.

Selbst wenn Sie nicht genau wissen ob, wann und um wie viel Ihre Bank die Gebühren erhöht hat, sind wir der richtige Partner.

Nur wenige Schritte und Sie wissen Ihre Rückforderung in zuverlässigen Händen: Sie teilen mit, was Sie wissen, wir prüfen und im positiven Fall beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. So einfach und schnell ist das für Sie:

2. Berechnung Ihrer Rückforderungen

Unser geschultes Fachpersonal prüft Ihren Fall. Danach erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung. Im positiven Fall erhalten Sie die Inkasso-Vereinbarung von uns. Sollten Sie den genauen Betrag der Rückforderung nicht kennen – so holen wir die notwendigen Auskünfte bei Ihrer Bank ein und berechnen die Höhe der Erstattung. Diese aufwändige Arbeit nehmen wir Ihnen gerne ab.

3. Unterschrift und Rücksendung

Sie wollen, dass wir Ihr Geld einfordern? Dann erteilen Sie uns den verbindlichen Auftrag. Nichts einfacher als das: Die Vereinbarung einfach unterzeichnen und an uns zurücksenden. Schon können wir für Sie tätig werden und die zahlungspflichtige Bank zur Erstattung auffordern. Wichtig: Erst wenn uns Ihre Unterlagen im Original vorliegen, können wir mit der Bearbeitung starten.

4. Und fertig!

Nun sind wir an der Reihe. Unsere Arbeit beginnt. Wir schaffen die Voraussetzungen für die Rückforderung und mahnen Ihre Forderung an und halten Sie zum weiteren Ablauf über unser Online-Portal auf dem Laufenden. Im Zweifel setzen wir die Forderung auch zwangsweise durch, wenn dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist.


Die Konditionen

Die Arbeit eines Rechtsdienstleisters ist nach den gesetzlich Regeln niemals kostenlos. Sie vergüten uns grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). 
Aber: Alle Kosten sind erstattungsfähig und werden an Erfüllung statt Ihrem Schuldner (dem zahlungspflichten Unternehmen) berechnet. Wir nehmen Ihnen also das Risiko ab, dass Ihr Vertragspartner wirklich erstattet. Im Erfolgsfall erhalten wir dafür die Verzugszinsen sowie bei erfolgreicher aussergerichtlichen Realisierung eine Erfolgsprovision von 25 Prozent.